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   BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58   

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https://dejure.org/1959,614
BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58 (https://dejure.org/1959,614)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1959 - I ZR 101/58 (https://dejure.org/1959,614)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1959 - I ZR 101/58 (https://dejure.org/1959,614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2015
  • MDR 1959, 909
  • GRUR 1959, 541
  • BB 1959, 794
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
    Entgegen der Meinung der Revision verkennt das Berufungsgericht dabei nicht, daß der Kennzeichsnschutz nicht verloren geht, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweilig stillgelegt wird, in seinem wesentlichen Bestande jedoch erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit besteht, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Stillegung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
    Da diese bildliche Ausdrucksweise zwar nach dem Sprachgebrauch naheliegt, aber doch vom Verkehr noch als solche empfunden wird, ist, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß darlegt, das Wort als besondere Bezeichnung einer Druckschrift nach § 16 Abs. 1 UWG bereits von dem Zeitpunkt an geschützt, in dem die Bezeichnung in Gebrauch genommen wird (BGHZ 21, 85, 90 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] ; BGH NJW 1957, 1919 - Spiegel-Verlag).
  • BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54

    Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des

    Auszug aus BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
    Entgegen der Meinung der Revision verkennt das Berufungsgericht dabei nicht, daß der Kennzeichsnschutz nicht verloren geht, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweilig stillgelegt wird, in seinem wesentlichen Bestande jedoch erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit besteht, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Stillegung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst).
  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
    In dem einen wie in dem anderen Falle wird von einem Unternehmen, das schon vor dem Kriege betrieben wurde und dessen besondere Bezeichnung den beteiligten Verkehrskreisen nachhaltig im Gedächtnis geblieben ist, auch bei längerer Unterbrechung des Geschäftsbetriebes nach dem Kriege nicht ohne weiteres angenommen werden, daß es endgültig untergegangen sei und die wertvolle Bezeichnung preisgegeben habe (vgl. dazu BGH GRUR 1956, 376 - Berliner Illustrierte).
  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55

    Spiegel der Woche

    Auszug aus BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
    Da diese bildliche Ausdrucksweise zwar nach dem Sprachgebrauch naheliegt, aber doch vom Verkehr noch als solche empfunden wird, ist, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß darlegt, das Wort als besondere Bezeichnung einer Druckschrift nach § 16 Abs. 1 UWG bereits von dem Zeitpunkt an geschützt, in dem die Bezeichnung in Gebrauch genommen wird (BGHZ 21, 85, 90 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] ; BGH NJW 1957, 1919 - Spiegel-Verlag).
  • RG, 07.01.1943 - II 97/42

    1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr, wenn in zwei sonst hinreichend

    Auszug aus BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58
    Der Kläger, der sich im Sommer 1948 einem anderen Geschäftszweige, der Papierverarbeitung und Kartonagenherstellung, zugewandt hatte, hat nichts dafür vorgebracht, daß er in den folgenden Jahren Schritte unternommen habe, um eine etwaige Erinnerung an sein stillgelegtes Zeitschriftenunternehmen im Verkehr wachzuhalten, namentlich etwa, daß er in Kreisen der Zeitschriftenverleger auf sein früheres Unternehmen und das damit verbundene Titelrecht hingewiesen und Beziehungen zu den früheren Abnehmern in den Westzonen gepflegt habe, wo nach seiner Behauptung zuletzt, d.h. im Frühjahr 1948, mehr als 100.000 Stück seiner Rätselzeitschrift vertrieben worden sein sollen (vgl. dazu RGZ 170, 265, 274; BGH Beschl. vom 12.11.1951 - I ZA 9/51 - zu OLG Düsseldorf in GRUR 1952, 242, 243).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens

    Es muß vielmehr auch die tatsächliche Möglichkeit vorhanden sein, die Fortsetzungsabsicht so rechtzeitig zu verwirklichen, daß in der Sicht des Verkehrs die Betriebs- oder Benutzungsunterbrechung noch als vorübergehend angesehen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1959 - I ZR 101/58, GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker; GroßkommUWG/Teplitzky, aaO Rdn. 126).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 27/89

    "Ärztliche Allgemeine"; Verwechslungsfähigkeit zweier Firmenbezeichnungen

    Da dies auf einem lediglich einstweiligen gerichtlichen Verbot beruhte, scheidet die Annahme aus, daß die Klägerin den Titel auf Dauer nicht mehr habe nutzen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1959 - I ZR 101/58, GRUR 1959, 541, 543 = WRP 1960, 187 - Nußknacker).
  • BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83

    "Peters;" Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand der

    Desgleichen hat das Berufungsgericht auch nicht geprüft, ob - und gegebenenfalls aus welchen Gründen und bis zu welchem Zeitpunkt - hier eine der Fallgestaltungen vorliegt, für die die Rechtsprechung aus besonderen, in den Verhältnissen der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft, des Krieges und der Nachkriegszeit liegenden Gründen, insbesondere im Hinblick auf Enteignungen und ihre Folgen, großzügigere Maßstäbe bei der Beurteilung der notwendigen Einheit von Geschäftsbetrieb und Kennzeichnungsrecht angewendet hat (vgl. BGHZ 6, 137, 140 ff; BGHZ 17, 209, 213; BGH Urt. v. 7.7.1959 - I ZR 101/58, GRUR 1959, 541, 542 f = WRP 1959, 276 - Nußknacker).
  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60

    Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)

    Dieser Ausnahmefall ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gegeben, wenn der Geschäftsbetrieb, namentlich infolge eines rechtswidrigen Eingriffs, wie die Enteignung in der SBZ ihn darstellt, nur zeitweilig stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestände - hier mit den im Westen belegenen Werten des Betriebsvermögens - erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit bestehen, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Stillegung nach der dafür maßgebenden Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 6, 137, 142 - Lockwell; BGHZ 21, 66, 69 - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428, 429 - Bücherdienst; BGH GRUR 1958, 78, 79 - Stolper Jungohen; BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker; BGH GRUR 1960, 137, 139 - "Astra").
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein -

    Für die Frage, ob eine Unterbrechung der Benutzung als eine Einstellung aufzufassen ist, oder ob sie noch als vorübergehend und deshalb der Schutz nach §§ 12 BGB, 16 Abs. 1 UWG als fortdauernd anzusehen ist, kommt es nach anerkannter Rechtsprechung vor allem darauf an, wie lange, in welchem Umfange und unter welchen Verhältnissen die Kennzeichnung vorher verwendet worden war und wie stark sie sich deshalb dem Verkehr eingeprägt hatte (BGH GRUR 1959, 541, 543 - Nußknacker).
  • BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58

    Naher Osten

    Ebenso wie bei der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts legt deshalb die Einstellung des Titelgebrauchs bei einer periodischen Druckschrift den Gedanken nahe, daß auch die unte dem Titel entfaltete Tätigkeit eingestellt worden sei und der Titel fortan im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werde, falls nicht auch hier besondere Umstände für eine nur vorübergehem de Nichtbenutzung sprechen (vgl. BGH GRUR 1959, 45, 47, 48 - Deutsche Illustrierte; BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker).
  • BGH, 09.03.1962 - I ZR 149/60

    Rechtsmittel

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen geht der Schutz allerdings nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweise stillgelegt wird, in seinem wesentlichen Bestände jedoch erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit besteht, ihn innerhalb, eines solchen Zeitraumes fortzusetzen, daß die Stillegung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker; BGH GRUR 1961, 420, 422 - Cuypers, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 13.11.1959 - I ZR 147/58

    Rechtsmittel

    Im Streitfall ist demzufolge die Verkehrsanschauung nicht im Hinblick auf die Namensfunktion des Wortes "T.", sondern im Hinblick darauf zu prüfen, ob die Stillegung des Betriebes der "T.-Werkstätten T. & Co." vom Verkehr nur als vorübergehend empfunden werden konnte (vgl. Urteil vom 7. Juli 1959 - I ZR 101/58 - Nußknacker).
  • BGH, 27.11.1981 - I ZR 147/79

    Unterlassungsklage gegen die Verwendung eines bestimmten Titels für einen

    Aus Rechtsgründen kann deshalb nicht beanstandet werden, wenn das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, der Titel "Schlemmer Atlas" sei bereits von Haus aus für einen kulinarischen Reiseführer unterscheidungskräftig, der Schutz dieses Titels (§ 16 Abs. 1 UWG) sei mithin schon durch seine Ingebrauchnahme 1974 entstanden, ohne daß es insoweit auf eine Verkehrsgeltung ankomme (vgl. dazu für Zeitschriftentitel: BGH GRUR 1959, 45, 47 1. Sp. - "Deutsche Illustrierte", BGH GRUR 1961, 232, 234 r. Sp. - "Hobby", BGH GRUR 1963, 378 r. Sp. - "Deutsche Zeitung"; für eine Rätselzeitschrift: BGH GRUR 1959, 541, 542 - "Nußknacker"; für ein Fachbuch: BGH GRUR 1960, 346, 347 r. Sp. - "Naher Osten"; für eine Fernsehfilmserie: BGH GRUR 1977, 534, 545 r. Sp. - "Der 7. Sinn").
  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats geht der Kennzeichenschutz nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb, namentlich infolge eines rechtswidrigen Eingriffs, wie die Enteignung in der sowjetischen Besatzungszone ihn darstellt, nur zeitweilig eingestellt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestande - hier mit den im Westen belegenen Werten des Betriebsvermögens - erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit vorhanden sind, ihn innerhalb eines solchen Zeitraumes fortzusetzen, daß die Stilllegung nach der dafür maßgebenden Verkehrsauffassung noch als vorüberegehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 6, 137, 142 [BGH 09.05.1952 - I ZR 128/51] - Lockwell; BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428, 429 - Bücherdienst; BGH GRUR 1958, 78, 79 - Stolper Jungchen; BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker; BGH GRUR 1960, 137, 139 - Astra; BGH GRUR 1961, 420, 422 - Cuypers).
  • KG, 14.05.1985 - 5 U 571/84

    Schutz des Titels "Who's Who in Germany"; Anforderungen an das Bestehen eines

  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60

    Rechtsmittel

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